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Zahnzusatzversicherung: Was Sie darüber wissen sollten

Zahnzusatzversicherung

Gesunde Zähne sind für die meisten Menschen sehr wichtig und gehören zu einem gepflegten Erscheinungsbild dazu. Ob beruflich oder privat, ein schönes Lächeln ist die beste Visitenkarte und stärkt das Selbstbewusstsein. Dennoch reicht eine sorgsame Zahnpflege nicht immer aus und so ist der Gang zum Zahnarzt nicht umgänglich. Vor allem dann, wenn man mehr Leistungen als den Standard der gesetzlichen Krankenkassen erwartet, können die Kosten einer Zahnbehandlung eine beachtliche Höhe erreichen. Experten raten daher zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Aber ist eine Zahnzusatzversicherung überhaupt sinnvoll? Wo findet man eine gute Zahnzusatzversicherung und was gilt es zu beachten?

Warum eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Zahnbehandlungen nur die nötigsten Behandlungsmaßnahmen und Kosten. Man spricht hier von der Regelversorgung und der medizinischen Notwendigkeit. Wer hochwertige Behandlungen über die Leistungen der GKV wünscht oder ästhetische Verfahren nutzen möchte, muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Der Eigenanteil kann sich, je nach Art der Therapie schon einmal im sechsstelligen Bereich bewegen, wenn man zum Beispiel Implantate benötigt. Und selbst bei Standardtherapien sind hohe Kosten nicht selten. Eine Zahnzusatzversicherung kommt, je nach vertraglich vereinbarten Leistungen, für die Kosten auf und senkt damit deutlich den Eigenanteil. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher eine sinnvolle Erweiterung zur Krankenkasse. Das gilt auch, abhängig von dem Leistungsumfang der PKV, für Privatpatienten.

Wie findet man eine Zahnzusatzversicherung?

Das Angebot an Zahnzusatzversicherung ist groß. Daher gilt es vorab einige Fragen zu klären, die die Suche nach einem passenden Tarif erleichtern. Zunächst sollte dabei der Blick auf die bisher in Anspruch genommen Zahnarztleistung und auf den eigenen Anspruch geworfen werden. Welche Behandlungen wurden schon durchgeführt? Sind regelmäßige professionelle Zahnreinigungen wichtig? Sollen es im Ernstfall hochwertige Füllungen sein?

In der Regel fokussieren sich Zahnzusatzversicherung auf den Zahnersatz, die Behandlungen, die Prophylaxe und die Kieferorthopädie. Die konkreten Leistungen der Bereiche führen wir im nächsten Anschnitt genauer aus. Ebenso wichtig ist die derzeitige Ist-Situation der Zahngesundheit. Wer an schlechten Zähnen leidet, sollte bei der Auswahl auf eine Zahnzusatzversicherung achten, die im Zweifelsfall keine Risikozuschläge verlangt.

Im nächsten Schritt spielt die Höhe der Leistungen eine Rolle, welche die Zahnzusatzversicherung übernehmen soll. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die von prozentualer Übernahme bis hin zu 100 % Erstattung reichen. Es gilt: Je höher der Erstattungsanteil, desto höher der monatliche Beitrag. Im Internet gibt es mittlerweile gute Vergleichsrechner, die die Auswahl erleichtern.

Welche Leistungen bringt eine Zahnzusatzversicherung?

Zahnersatz, die Behandlungen, die Prophylaxe und die Kieferorthopädie – das sind die zentralen Bereiche, die mit der Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden können.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz günstige Füllungen aus Amalgam, wobei das Material immer wieder in der Kritik steht. Hochwertiger Zahnersatz aus Kunststoff oder Keramik wird nicht übernommen. Auch Implantate schlagen mit einem hohen Eigenanteil zu Buche, der schnell zur finanziellen Herausforderung werden kann. Mit einer Zahnzusatzversicherung ist ein hochwertiger Zahnersatz finanzierbar oder wird zu 100 % erstattet.

  • Kronen aus Keramik oder Gold
  • Brücken
  • Zahnprothesen
  • Onlays
  • Veneers
  • Inlays
  • Implantate

In Sachen Behandlungen sind bei der GKV nur solche tragbar, die medizinisch notwendig sind. Die Definition, was „notwendig“ ist, ist im Rahmen des Gesundheitssystems festgelegt. Leistungen darüber hinaus müssen selbst beglichen werden. Auch in dem Fall entlastet die Zahnzusatzversicherung mit der Kostenübernahme von:

  • Parodontosebehandlung
  • Wurzelspitzenresektion
  • Kunststofffüllungen
  • Schienentherapie
  • Funktionstherapie

Prophylaxe spielt bei der Zahngesundheit eine entscheidende Rolle. Selbst dann, wenn man seine Zähne sorgsame pflegt, lassen sich nicht alle Beläge entfernen, weshalb Zahnärzte einmal, besser sogar zweimal im Jahr zu einer professionellen Zahnreinigung raten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür jedoch nicht, wohl aber die Zahnzusatzversicherung plus weitere Vorsorgemaßnahmen:

  • professionelle Zahnreinigung
  • Früherkennung und Prävention
  • Fissurenversiegelung
  • Mundhygienestatus
  • Fluorierung

Mit einer Zahnspange werden meist in jungen Jahre Zahnschiefstände korrigiert. Aber auch viele Erwachsene entscheiden sich im Alter noch mal für das Tragen einer solchen Zahnschiene, um den Biss zu begradigen. Die Leistungen der Kieferorthopädie trägt die GKV nur anteilig oder gar nicht, sodass eine Zahnzusatzversicherung in dem Fall wichtige Leistungen für Eltern mit Kindern erbringt:

  • herausnehmbare Zahnspange
  • feste Zahnspange
  • Invisalign
  • Mini-Brackets
  • Lückenhalter
  • Andere Aligner-Therapie

Bei der Zahnzusatzversicherung ist es wichtig darauf zu achten, dass diese auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist und nur jene Leistungen enthält, die für die eigene Situation Sinn ergeben. Wer keine Kinder hat und gerade Zähne hat, kann getrost auf den Bereich Kieferorthopädie verzichten. Beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung wird ein Versicherungsvertrag geschlossen, der alle Leistungen nach Wunsch erfasst. Wichtig ist auf sogenannte Leistungsbegrenzungen der ersten Jahre zu achten. Gleiches gilt für den Zahnersatz. Gibt es hier Absicherungslücken wie eine Begrenzung der Implantate?

Wie werden die Kosten bei der Zahnzusatzversicherung übernommen?

Benötigt ein Patient Zahnersatz, wird im ersten Schritt ein Heil- und Kostenplan erstellt. Wurde im Vorfeld eine entsprechende Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, wird dieser dem Versicherer zugesandt, der auf dieser Grundlage einen Kostenvoranschlag erstellen sowie die verbindliche Zusage der Übernahme treffen kann.

Ist die Behandlung abgeschlossen, wird die ausgestellte Rechnung (+ eventuell Bonusheft in Kopie) an die Versicherungsgesellschaft übersendet und die vereinbarten Leistungen überwiesen.

Sollte der Zahnarzt von einer Zahnzusatzversicherung in Kenntnis gesetzt werden?

Wer seinen Zahnarzt vor der Behandlung über die Zahnzusatzversicherung informiert und gleichzeitig die Tarifleistungen beschreibt, profitiert von dem Vorteil, dass dieser die Behandlung entsprechend der Zahnzusatzversicherung auswählen kann.

Kann man eine Zahnzusatzversicherung wechseln?

Besteht der Wunsch nach einem Wechsel, zum Beispiel aufgrund eines besseren Angebots, ist das mit der ordentlichen Kündigung der bestehenden Zahnzusatzversicherung möglich. Bei Zahnzusatzversicherung gilt meist eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Vor Ablauf ist die Kündigung drei Monate vorher beim Versicherer einzureichen. Das muss schriftlich erfolgen. Beim Versand mit der Post ist ein Einschreiben ratsam. Um eine Bestätigung sollte geben werden. Wichtig ist, dass man sich zum Zeitpunkt von Kündigung und Wechsel nicht inmitten einer Behandlung befindet, da sonst die Kostenübernahme der neuen Versicherung nicht garantiert ist. Eine Ausnahme der ordentlichen Kündigung zu den vertraglich festgesetzten Fristen besteht bei einer Beitragserhöhung. Eine außerordentliche Kündigung ist zwei Monaten nach Information der Änderungen möglich.