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5 Jahre Garantie

Im Grunde genommen gilt für Zahnersatz und Implantate eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die Sie vor mangelhaftem Zahnersatz schützen soll. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie für eventuelle Ansprüche auf diese Gewährleistung Schäden am Zahnersatz (wie Materialfehler) nachweisen müssen. Die Gewährleistung deckt zudem keine Schäden an Zahnersatz ab, die durch gewöhnlichen Gebrauch entstehen. Bei Implantaten sind auch keine Risiken geschützt.

Um unsere Patienten von der hervorragenden Qualität unseres Zahnersatzes und unserer Abteilung für Implantologie zu überzeugen, bieten wir freiwillig eine Garantie von 5 Jahren an. Diese Garantie deckt alle Schäden am Zahnersatz ab, ohne dass eine Begründung für den Schaden erforderlich ist. Selbiges gilt für den Verlust von Zahnimplantaten. Um diese fünfjährige Garantie nutzen zu können, genügt es, zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung nebst Kontrolle bei uns durchführen zu lassen.