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Vergütung

In unserer Zahnarztpraxis novacura behandeln wir gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden unsere Leistungen direkt über Ihre Krankenkasse abgerechnet. Bringen Sie bitte hierfür einfach Ihre Versichertenkarte zum Behandlungstermin mit. Falls die vollständige Abrechnung aufgrund eines selbst zu tragenden Privatanteils nicht möglich ist, erhalten Sie vor der Behandlung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Nur wenn Sie diesem zustimmen, beginnen wir mit der Behandlung.

Bei privatversicherten Patienten erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Übernahme der Kosten richtet sich nach Ihrem individuellen PKV-Tarif. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können. Die Kosten einer Behandlung für Selbstzahler sind vollständig von Ihnen zu tragen und es werden keine Daten an Versicherungen weitergegeben.

Studierende, Azubis und sozial schwach gestellte Personen (Härtefälle) genießen bei uns Sonderkonditionen – im Sinne der gesetzlichen Regelungen Regelung für Härtefälle im Zusammenhang mit Zahnersatz. Bitte sprechen Sie uns darauf an.