- 10 Zahnärzte | Höchste Qualität | 3D-Scans
- Mo.-Do.: 07:30 - 20:00 Uhr
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Die novacura Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH legt großen Wert auf eine inklusive digitale Kommunikation. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen – den uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.novacura-zahnaerzte.de
Wir haben unsere digitalen Angebote so gestaltet, dass sie nach unserer Einschätzung vollständig mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2019/882 vereinbar sind.
Die Inhalte und Funktionen sind so umgesetzt, dass sie u. a.:
Die Barrierefreiheit wurde durch interne Qualitätssicherung getestet, um sicherzustellen, dass unsere Angebote in der Praxis barrierefrei nutzbar sind.
Auch wenn wir nach unserer Einschätzung alle Anforderungen erfüllen, sind wir offen für Anregungen, wie wir die Barrierefreiheit weiter verbessern können. Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
novacura Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH
Steinfurter Straße 100
48149 Münster
Telefon: 0251 9321000
Fax: 0251 93210021
E-Mail: info@novacura-zahnaerzte.de
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht und teilen Ihnen mit, wie wir weiter verfahren.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
– E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
– Web: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
– Postanschrift: Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Wir überprüfen unsere digitalen Angebote regelmäßig und passen sie bei technischen oder inhaltlichen Änderungen sofort an, um die vollständige Zugänglichkeit dauerhaft sicherzustellen.
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 12.08.2025 überprüft.